Angemessene Vorkehrung bei Auftreten einer Schwierigkeit? (AGG)

Cebulon, Sunday, 31.03.2024, 20:56 (vor 29 Tagen) @ spid

Was ist bitte mit dem dortigen Wortlaut bzgl. Unwirksamkeit der Kündigung? www.uni-frankfurt.de/65175857/Kuendigung.pdf

Das ist nur juristischer Müll, weil teils veraltet:
Im Web finden sich bekanntlich viele veraltete „wertlose“ Webseiten – mit einem teils uralten Rechtsstand

Als Quelle wird auf Seite 2 rechtslupe angegeben mit uraltem Rechtsstand „6. August 2014“ zu dem PersVG MV. Diese zitierte, aber nicht datierte PDF-Datei des Personalrats der Uni Frankfurt wurde vor über sieben Jahren 2017 verfasst und seither nicht aktualisiert …

Jedenfalls ist sie nicht maßgeblich, da sie sich offenbar auf das längst aufgehobene HPVG alter Fassung bezieht und eben nicht auf den neuen § 75 Abs. 5 HPVG 2023, wonach Kündigung „unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist“, wie schon geschrieben und oben verlinkt. Daher evt einen Blick in aktuellen HPVG-Kommentar oder in einschlägige Gesetzesnovelle wer­fen, anstatt in veraltete Uni-Webseite!!


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