Prävention in der Wartezeit? (AGG)
Daran fehlt es offenbar hier.
Inwiefern? Ist ja nicht bekannt.
Womöglich spielte auch vormalige Klage 2019 wg. AGG-Diskriminierung eine gewisse Rolle, also quasi „Maßregelung“?
Das wäre ja unglaublich! Aber tut man sich das AG an, nur um evtl. in die nächste Diskriminierung zu laufen?
Grüße