Prävention in der Wartezeit? (AGG)

Cebulon, Sunday, 31.03.2024, 09:33 (vor 29 Tagen) @ albarracin

Die Frage, die sich hier einzig stellt, ist die, ob es in der Behörde eine SBV gibt und ob diese vor der Kündigung angehört wurde.

Hallo albarracin,

das halte ich für viel zu pauschal, da auch Personalrat anzuhören ist und Konfliktpävention durchzuführen ist auch in der Wartezeit, jedenfalls nach ArbG Köln 2023 mit Verweis auf den EuGH 2022 (entgegen BAG 2016) Daran fehlt es offenbar hier. Womöglich spielte auch vormalige Klage 2019 wg. AGG-Diskriminierung eine gewisse Rolle, also quasi „Maßregelung“?

Gruß,
Cebulon


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