Prävention in der Wartezeit? (AGG)
Die Einsicht alleine wird aber nicht reichen, oder!?
Sonst könnte man ja in der Klage schreiben, dass der PR nicht angehört wurde, weil es auch nicht geschehen ist und in der Akte steht, aber dann sagt der AG, dass sie es doch haben und reicht dies nach?!
Kopien bzgl. der Abschnitte bzgl. Einstellung und Kündigung sollten dann wohl gemacht und sich bestätigt werden lassen?!
Eine 1:1-Kopie wäre dann zu viel?
Grüße