Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)
Ist die Beschäftigte eine interne Beschäftigte und Du im öffentlichen Dienst beschäftigt, muss eingeladen und die SBV verständigt werden.
Hallo, auch das ist so pauschal nicht richtig: Sofern es sich um eine bloße dienststelleninterne Ausschreibung ("zur internen Besetzung") handelt nach Art. 2 BTHG § 82 Satz 1 SGB IX, müssen im öff. Dienst wie hier keine Vorstellungsgespräche nach neuem Bundesrecht mehr zwingend stattfinden.
Gruß,
Cebulon