Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 26.04.2017, 17:25 (vor 2557 Tagen) @ Hendrik1

Ist die Beschäftigte eine interne Beschäftigte und Du im öffentlichen Dienst beschäftigt, muss eingeladen und die SBV verständigt werden.

Hallo, auch das ist so pauschal nicht richtig: Sofern es sich um eine bloße dienststelleninterne Ausschreibung ("zur internen Besetzung") handelt nach Art. 2 BTHG § 82 Satz 1 SGB IX, müssen im öff. Dienst wie hier keine Vorstellungsgespräche nach neuem Bundesrecht mehr zwingend stattfinden.

Gruß,
Cebulon


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