Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Thursday, 27.04.2017, 10:06 (vor 2557 Tagen) @ Hendrik1

Die Bewerberin ist extern und kommt nicht aus dem öffentlichen Dienst.

Die Frage ist doch, ob sie nicht mit der Bekanntgabe der Antragsstellung Zuerkennung GdB- gegenüber dem AG nicht bis zum Abschluss des Verfahrens so behandelt werden müsste als sei sie Schwerbehindert?

Der AG kann sich ja nicht darauf berufen das die Behinderung nicht offensichtlich war.


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