Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 12.09.2018, 14:33 (vor 2071 Tagen) @ Peggy Ulrich

Hallo,

ich möchte die Wählerliste beim Personalrat mit auslegen, damit allen Berechtigten Zugang gewährt werden kann, da ich nur eine Teilfreistellung als VP habe und somit mein Büro ja nicht ständig besetzt ist.
Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage ob das mit der DSGVO konform ist, da ja jemand Einwände haben könnte das die Liste beim Personalrat liegt und diese durch den dortigen Vorstand eingesehen werden könnte?
Wäre eine mögliche Lösung die Liste in einem verschlossenen Umschlag beim PR zu deponieren?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Peggy

Hallo,
die Wählerliste muss "öffentlich" ausgelegt sein, damit jeder Interessierte Einsicht nehmen kann, um z.b. Stützunterschriften sammeln zu können.. Sieh die mal§ 3(2) der Wahlordnung an.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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