Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

SFliege, Thursday, 13.09.2018, 10:13 (vor 2070 Tagen) @ Birgit

Dann würde ich aber angeben, dass die Wählerliste beim Mitglied des Wahlvorstandes xy, der im Büro des Betriebsrats zu folgenden Zeiten erreichbar ist, eingesehen werden kann.
Aus seiner Funktion als Betriebsrat hat er bei der Auslegung der Wählerliste keine Aufgabe.
Prinzipiell geht auch die anderen Betriebsratsmitglieder die Wählerliste nichts an.
Möglicherweise wird in solchen Fällen aus pragmatischen Gründen oft eine Ausnahme gemacht, aber richtig ist das nicht!


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