Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)
Hallo,
bei uns ist ein freigestellter BR-Kollege mit im Wahlvorstand, und die Liste der Wahlberechtigten ist im BR-Büro hinterlegt.
Die Zeiten an denen man die Liste einsehen kann, sind im Wahlausschreiben genau definiert.
Aus DSGVO sehe ich keine Probleme, da nur die Namen und Abteilungen darauf vermerkt sind. Die werden benötigt, da man ja wissen muss wo die Kollegen zu finden sind, um die Stützunterschriften bekommen zu können.
VG Birgit