Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)
Hallo,
die Wählerliste muss "öffentlich" ausgelegt sein, damit jeder Interessierte Einsicht nehmen kann, um z.b. Stützunterschriften sammeln zu können.. Sieh die mal§ 3(2) der Wahlordnung an.VG
Hotte
Hallo,
Deine Antwort bezieht sich auf die Liste der Wahlvorschläge, gemeint ist aber nach m.M. die Liste der Wahlberechtigten.
mfG