Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 12.09.2018, 16:39 (vor 2071 Tagen) @ Hotte

Hallo,
die Wählerliste muss "öffentlich" ausgelegt sein, damit jeder Interessierte Einsicht nehmen kann, um z.b. Stützunterschriften sammeln zu können.. Sieh die mal§ 3(2) der Wahlordnung an.

VG
Hotte

Hallo,

Deine Antwort bezieht sich auf die Liste der Wahlvorschläge, gemeint ist aber nach m.M. die Liste der Wahlberechtigten.

mfG


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