Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 13.09.2018, 14:56 (vor 2070 Tagen) @ garda

Das ganze Problem ist doch, dass du das Wort Öffentlichkeit als grenzenlos ansiehst.

Die Unterstellung, dass ich bei einer betriebsinternen Wahl das Wort Öffentlichkeit auch auf die Öffentlichkeit ausserhalb des Betriebes sehe, ist einfach nur lächerlich. So ganz "auf der Brennsuppn" komm ich auch nicht daher.

Öffentlichkeit ist aber nicht gleichbedeutend mit: jeder darf alles ansehen. Es handelt sich doch hier um einen <innerbetrieblichen Vorgang, also dürfen nur Betriebsangehörige die Liste einsehen, die aber tatsächlich alle,
steht so auch in der Wahlbroschüre.

Wahlbroschure wohl nicht zu Ende gelesen, da steht auch noch was von einem "Einsichtsrecht" bzw. die dafür erforderlichen Voraussetzungen

Man nennt das betriebliche Öffentlichkeit.

Welche aber aufgrund dem Einsichtsrecht (Einschränkungen) nicht gegeben ist!


Soll ich solche Selbstverständlichkeiten auch alle aufführen? Und ja, es ist eine gesetzliche Pflicht, denn die Verordnung basiert auf der Verordnungsermächtigung im Gesetz.

So, und nun ist es mir egal, für mich der Sachverhalt in der Wahlbroschure recht eindeutig beschrieben, d.h. für mich ist hier Ende der Diskussion. Soll jeder es machen wie er es für richtig hält!
Zudem gilt ja auch noch:
Wo kein Kläger, da kein Richter! Und wenn doch ein Kläger da ist, wirds halt interesant ....

In diesem Sinne .........


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