Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 13.09.2018, 08:46 (vor 2070 Tagen) @ Hotte

Hey,
von öffentlichen Aushang hat doch überhaupt niemand geschrieben

VG
Hotte

Dann muss ich dich wohl an deinen ersten Eintrag (siehe unten) erinnern. Den Begriff "öffentlich" hast du selbst, wenn auch in Anführungszeichen, ins Spiel gebracht! Öffentlich bedeutet "frei oder ohne Voraussetzungen zugänglich"!
Und genau Das ist die Liste der Wahlberechtigten eben NICHT!

Hallo,
die Wählerliste muss "öffentlich" ausgelegt sein, damit jeder Interessierte Einsicht nehmen kann, um z.b. Stützunterschriften sammeln zu können.. Sieh die mal§ 3(2) der Wahlordnung an.

VG
Hotte


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