Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

Birgit, Thursday, 13.09.2018, 11:14 (vor 2070 Tagen) @ SFliege

Hi SFliege

< Dann würde ich aber angeben, dass die Wählerliste beim Mitglied des Wahlvorstandes xy, der im Büro des Betriebsrats zu folgenden Zeiten erreichbar ist, eingesehen werden kann.

so steht das ja auch im Wahlausschreiben drin....und nicht dass er die Liste als BR hat.
Bei uns ist es halt so dass er als BR auch Wahlvorstandsvorsitzender ist.

VG Birgit


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