Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 12.09.2018, 16:29 (vor 2071 Tagen) @ Peggy Ulrich

Hallo,

ich möchte die Wählerliste beim Personalrat mit auslegen, damit allen Berechtigten Zugang gewährt werden kann, da ich nur eine Teilfreistellung als VP habe und somit mein Büro ja nicht ständig besetzt ist.
Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage ob das mit der DSGVO konform ist, da ja jemand Einwände haben könnte das die Liste beim Personalrat liegt und diese durch den dortigen Vorstand eingesehen werden könnte?
Wäre eine mögliche Lösung die Liste in einem verschlossenen Umschlag beim PR zu deponieren?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Peggy

Hallo,

also für mich ist einerseits die Fragestellung als auch die bis dato veröffentlichten Antworten etwas verwirrend.

1.
Wählerliste: Ich gehe davon aus, dass hiermit die Liste der Wahlberechtigten gemeint ist! Des Weiteren ist bei bestehen einer Wählerliste wohl das förmliche Wahlverfahren zu gegen.
2.
Bist Du als teilfreigestellte VP auch Wahlvorstand? Die Verantwortlichkeit liegt nämlich beim Wahlvorstand. Ggf. könntest Du die Liste der Wahlberechtigten im SBV-Büro und an Deinem Arbeitsplatz, zu den jeweiligen Zeiten, welche im Wahlausschreiben bekannt zu geben sind, zur Einsicht aufbewahren.
3.
Kein öffentlicher Aushang der Liste - Einsicht bekommt nur wer ein berechtigtes Interesse hat. Kopieren oder abfotografieren ist nicht erlaubt.
4.
Wie in einer Antwort bereits geschrieben, dass der Datenschutz keine Rolle spielt ist schlichtweg falsch!
In der Liste der Wahlberechtigten darf z.B. kein GdB und i.d.R. auch kein Geburtsdatum stehen.
5.
Wie soll Dein Vorhaben mit dem verschlossenen Brief beim PR funktionieren? --> Wer darf den Brief öffnen? Was macht dieser dann mit dem geöffneten Brief? In meinen Augen Unsinn.


mfG


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