Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 12.09.2018, 16:58 (vor 2071 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

ich möchte die Wählerliste beim Personalrat mit auslegen, damit allen Berechtigten Zugang gewährt werden kann, da ich nur eine Teilfreistellung als VP habe und somit mein Büro ja nicht ständig besetzt ist.
Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage ob das mit der DSGVO konform ist, da ja jemand Einwände haben könnte das die Liste beim Personalrat liegt und diese durch den dortigen Vorstand eingesehen werden könnte?
Wäre eine mögliche Lösung die Liste in einem verschlossenen Umschlag beim PR zu deponieren?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Peggy


Hallo,

also für mich ist einerseits die Fragestellung als auch die bis dato veröffentlichten Antworten etwas verwirrend.

1.

3.
Kein öffentlicher Aushang der Liste - Einsicht bekommt nur wer ein berechtigtes Interesse hat. Kopieren oder abfotografieren ist nicht erlaubt.


mfG


Hey,
ein berechtigttes Intresse kann jeder Beschäftigte äußern.
Dazu genügt der Satz:
Ich will kandidieren und muss Unterstützungsunterschriften sammeln. Dazu ist aber erforderlich, das es einen Einblick in die Liste der Wahlberechtigten gibt.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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