Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

garda, Berlin, Thursday, 13.09.2018, 08:07 (vor 2070 Tagen) @ Peggy Ulrich

Einen "Aushang" wollte ich nie machen. Schön das sich alle auf die Kleinigkeiten gestürzt haben und keiner auf die eigentliche Frage eingegangen ist oder zumindest nur die wenigsten.

So habe ich dich auch nicht verstanden.

Es ging um die Frage ob datenschutzrechtlich in Ordnung ist, das das Wahlausschreiben u. die Liste der Wahlberechtigten im PR ausliegen dürfen. In heutigen Zeiten könnte ja jemand was dagegen haben! Ich bin mir da nur unsicher ob das i.O. ist.

Es muss eben ein geeigneter Ort sein an dem auch tatsächlich Einsicht genommen werden kann aber eben auch nicht unbeaufsichtigt. Wer da Aufsicht führt muss wissen was erlaubt ist (einsehen) und was nicht (abkopieren, abfotografieren)

@Miezekatze Danke für deinen Hinweis. Jedoch hilft der mir nicht wirklich weiter. An geeigneter Stelle auslegen....was ist eine geeignete Stelle?? Bis dato hielt ich den PR für eine geeignete Stelle (meine persönliche Meinung), jedoch bin ich halt verunsichert.

Nochmal ganz klar: Eignung bedeutet: tatsächlich erreichbar, angemessene Öffnungszeiten je nach betrieblicher Notwendigkeit, angemessene Aufsicht wenn Einsicht genommen wird und nur die Daten auslegen die erforderlich sind.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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