Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)
ich möchte die Wählerliste beim Personalrat mit auslegen, damit allen Berechtigten Zugang gewährt werden kann, da ich nur eine Teilfreistellung als VP habe und somit mein Büro ja nicht ständig besetzt ist.
Hallo Peggy,
gute Idee.
Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage ob das mit der DSGVO konform ist, da ja jemand Einwände haben könnte das die Liste beim Personalrat liegt und diese durch den dortigen Vorstand eingesehen werden könnte?
Wäre eine mögliche Lösung die Liste in einem verschlossenen Umschlag beim PR zu deponieren?
Die DSGVO hat damit nichts zu tun. Die gesetzliche Pflicht zur Öffentlichkeit der Wählerlisten kann nicht durch den Datenschutz ausgehebelt werden. Es wurde da keine Gesetze geändert. Wer das nicht will, der darf dem AG die SB-Eigenschaft eben nicht anzeigen.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael