Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 13.09.2018, 08:32 (vor 2070 Tagen) @ Peggy Ulrich

Ja, es ist die Liste der Wahlberechtigten gemeint und es handelt sich um ein förmliches Wahlverfahren.
Ja, ich bin auch im Wahlvorstand.

@Miezekatze Danke für deinen Hinweis. Jedoch hilft der mir nicht wirklich weiter. An geeigneter Stelle auslegen....was ist eine geeignete Stelle?? Bis dato hielt ich den PR für eine geeignete Stelle (meine persönliche Meinung), jedoch bin ich halt verunsichert.

Grüße Peggy

Hallo Peggy,

vorrangig sehe ich alle Arbeitsplätze von Wahlvorstandsmitglieder als geeignete Stelle. Ist denn kein Wahlvorstandsmitglied in eurer "Hauptstelle" tätig? U.U. würde ich bevorzugen, dass die Liste dann halt nur zu deinen Bürozeiten und ausserhalb deiner SBV-Bürozeiten nur nach telefonischer Absprache einzusehen ist. Dieses ist aber detailiert im Wahlausschreiben bekannt zu geben:
Als sehr hilfreich finde ich https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c6603i/index.html
Zu beachten wäre hier allerdings, dass du zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen im SBV-Büro zwingend anwesend bist (fristgerecht Einreichung).
Eine "externe" Hinterlegung beim PR sehe ich mit gemischten Gefühlen. Man würde somit allen PR-Mitgliedern ein berechtigtes Interesse unterstellen, ob dieses jedoch wirklich gegeben ist? Es ist aber nur meine Einschätzung, genaues hierzu konnte ich nicht finden. Vielleicht folgen noch weitere Statements!


mfG


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