Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 12.09.2018, 16:48 (vor 2070 Tagen) @ garda

Hallo Peggy,

gute Idee.

Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage ob das mit der DSGVO konform ist, da ja jemand Einwände haben könnte das die Liste beim Personalrat liegt und diese durch den dortigen Vorstand eingesehen werden könnte?
Wäre eine mögliche Lösung die Liste in einem verschlossenen Umschlag beim PR zu deponieren?


Die DSGVO hat damit nichts zu tun. Die gesetzliche Pflicht zur Öffentlichkeit der Wählerlisten kann nicht durch den Datenschutz ausgehebelt werden. Es wurde da keine Gesetze geändert. Wer das nicht will, der darf dem AG die SB-Eigenschaft eben nicht anzeigen.


Hallo,
schau bitte mal ins ZB spezial "Wahl der SchbV" auf Seite 49, dort der mittlere Absatz. Hier ist genau beschrieben, was bei der Auslegung (Auslegung bedeutet nicht Aushang!) und beim Datenschutz bei der Liste der Wahlberechtigten zu berücksichtigen ist.

mfG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion