Geht die Auslage der Wählerliste mit der DSGVO konform?? (Wahlen)

Peggy Ulrich, Thursday, 13.09.2018, 07:27 (vor 2070 Tagen) @ mietze_katz

Ja, es ist die Liste der Wahlberechtigten gemeint und es handelt sich um ein förmliches Wahlverfahren.
Ja, ich bin auch im Wahlvorstand.
Die Liste wollte ich deswegen im PR-Büro auslegen, da sich die meisten der Berechtigten auch an diesem Standort befinden. Mein eigentlicher Arbeitsplatz liegt in einer Außenstelle und ist für viele "blöd" zu erreichen.

Einen "Aushang" wollte ich nie machen. Schön das sich alle auf die Kleinigkeiten gestürzt haben und keiner auf die eigentliche Frage eingegangen ist oder zumindest nur die wenigsten.

Es ging um die Frage ob datenschutzrechtlich in Ordnung ist, das das Wahlausschreiben u. die Liste der Wahlberechtigten im PR ausliegen dürfen. In heutigen Zeiten könnte ja jemand was dagegen haben! Ich bin mir da nur unsicher ob das i.O. ist.

@Miezekatze Danke für deinen Hinweis. Jedoch hilft der mir nicht wirklich weiter. An geeigneter Stelle auslegen....was ist eine geeignete Stelle?? Bis dato hielt ich den PR für eine geeignete Stelle (meine persönliche Meinung), jedoch bin ich halt verunsichert.

Grüße Peggy


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion