SBV Beteiligung im BEM (Allgemeines)
Hallo,
eine Mitteilung einmal im Quartal ist viel zu wenig.
Der AG muss Dich in jedem Einzelfall umgehend informieren, wenn die Grenze erreicht ist.
Er muss dann auch mitteilen, ob ein BEM eingeleitet wurde und ggfs. ob der schwerbehinderte/gleichgestellte Mensch das Angebot angenommen oder abgelehnt hat.
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&Tschüß
Wolfgang