BEM-Behauptung unbelegt (Allgemeines)
aber was hat ein Urteil in bezug auf die Unterrichtung des PR mit den deutlich erweiterten Informationsrechten der SBV zu tun?
sbM kann autonom bestimmen, ob er BR/PR bzw. SBV dabeihaben will oder nicht. Insoweit gibt es keinerlei Unterschied zwischen Personalrat und SBV. Demnach haben sbM auch das Recht darüber zu befinden, dass gleichermaßen PR/SBV nicht von ihrer Entscheidung unterrichtet werden (PM letzter Satz). Und das folgt dann unmittelbar aus dem vom BVerfG entwickelten informationellen Selbstbestimmungsrecht. Außerdem handelt es sich natürlich nicht um ein Urteil, sondern vielmehr um einen Beschluss.
Für BEM-Ablehnung kann nichts anderes gelten
Das sehe ich völlig anders. Auch Düwell sagt das so nicht im zitierten LPK-SGB IX, § 178 Rn 41. Gibt es dazu evt noch andere Meinungen im Forum? Wie ist denn Praxis in Betrieben, Behörden, Gerichten?
Ob nun Präventionsgespräche (Erörterung) und folglich auch BEM-Gespräche (Klärung) „Maßnahmen“ sind oder nicht, das hat im Übrigen zuletzt BAG, 03.04.2025, 2 AZR 178/24, leider erneut offengelassen. Spannende sowie kritische Anmerkung dazu von Dr. Torsten von Roetteken in jurisPR-ArbR 32/2025 Anm. 1 – zu den Schwachstellen in diesem Urteil.
Gruß,
Cebulon