SBV Beteiligung im BEM (Allgemeines)
In einer BV sollte schauen nach
Inhalte der Vereinbarung:
Klare Einbindung der SBV bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten
Bildung eines BEM-Teams mit SBV, Betriebsrat, Personalabteilung und optional Betriebsarzt
Datenschutzregelungen mit Trennung von BEM- und Personalakten
Ausschluss krankheitsbedingter Kündigungen während und nach dem BEM
Schulungsanspruch für SBV-Mitglieder
Regelmäßige Evaluation und Mitwirkung der SBV
Besonderheiten:
Integration der Luxemburger Deklaration zur Gesundheitsförderung
Bildung eines BEM-Teams mit SBV, Betriebsrat und Arbeitgeber
Klare Regelungen zur Einleitung, Durchführung und Beendigung des BEM
Fallmanager als zentrale Ansprechperson
Frühzeitige Beantragung von Fördermitteln
Einbindung externer Fachkräfte (Integrationsamt, Reha-Träger etc.)
Ausschluss krankheitsbedingter Kündigung während und nach BEM
ist besonders geeignet für Unternehmen, die ein systematisches und rechtssicheres Verfahren etablieren möchten