BEM-Grundsätze übertragbar (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Sunday, 31.08.2025, 18:10 (vor 71 Tagen) @ Cebulon

Ok… danke, das habe ich jetzt verstanden. Ich kann also den Arbeitgeber auffordern, mir monatlich mitzuteilen welche SBM für ein BEM vorgesehen sind. Weitergehende Informationen über Maßnahmen etc. allerdings nicht, die müsste ich gegebenenfalls erfragen, wenn der SBM die Hilfe und Unterstützung der SBV benötigt.

Der monatliche Informationsanspruch reicht mir aber auch schon, dann kann ich den Betroffenen gegebenenfalls ansprechen und Unterstützung anbieten. Bei der Gelegenheit auch erfragen, ob und in welchem Kontext dieser nach der Teilnahme von BR/SBV befragt wurde.

Nochmals vielen Danke für die Hilfe hier…


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