BEM-Behauptung unbelegt (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Saturday, 23.08.2025, 19:28 (vor 79 Tagen) @ Cebulon

Da kann man mal sehen, was einige Referenten, .. alles Arbeitsrechts Anwälte, für einen Stuss erzählen. Mir wurde ganz klar gesagt, dass die Teilnahme der SBV von dem Betroffenen, zwar abgelehnt werden kann… der Arbeitgeber aber verpflichtet ist, über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Darauf lege ich allerdings auch keinen Wert, schon wie hier argumentiert aus Datenschutzgründen, wenn auch die mit Fragezeichen zu versehen sind. Schließlich kann die SBV nur handeln und helfen, wenn ihr die Probleme bekannt sind.

Mir geht es hauptsächlich, wie eingangs beschrieben um die Information des Arbeitgebers an die SBV , wenn aufgrund der Krankentage eines SBM, ein BEM anstehen würde. Nur so kann ich auch im Vorfeld die Hilfe und Unterstützung der SBV anbieten…

-Bevor der neue - BEM Beauftragte des AG , in entsprechender Tonlage ..den Betroffenen fragt (wie mehrfach geschehen) ob denn der BR und die SBV überhaupt benötigt werden..


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