BEM-Behauptung unbelegt (Allgemeines)
Er muss auch mitteilen, ob der Schwerbehinderte das Angebot angenommen oder abgelehnt hat.
Nein, das ist falsch, da viel zu pauschal. Dies muss er generell nicht mitteilen. Denn das darf er lediglich mit vorheriger Einwilligung des BEM-Betroffenen mitteilen, sonst niemals. Das wäre sonst ein klarer Rechtsbruch wegen Datenschutzverstoß.
Gruß,
Cebulon