BEM-Behauptung unbelegt (Allgemeines)
aber was hat ein Urteil in bezug auf die Unterrichtung des PR mit den deutlich erweiterten Informationsrechten der SBV zu tun?
sbM kann autonom bestimmen, ob er BR/PR bzw. SBV dabeihaben will oder nicht.
Wer stellt das hier in Frage? Die Informationsrechte der SBV sind aber unabhängig von einer Zustimmung der betroffenen Personen. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt.
Insoweit gibt es keinerlei Unterschied zwischen Personalrat und SBV.
Sorry, aber das ist hanebüchen. Da orientiere ich mich lieber an Prof. Düwell.
Demnach haben sbM auch das Recht darüber zu befinden, dass gleichermaßen PR/SBV nicht von ihrer Entscheidung unterrichtet werden (PM letzter Satz).
Soso, der letzte Satz der von Dir verlinkten PM lautet:
"Angesichts dessen benötigt der Personalrat zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben nur die Antwortschreiben derjenigen Beschäftigten, die dem betrieblichen Eingliederungsmanagement unter seiner Beteiligung zugestimmt haben."
Und wo steht da was von SBV ???
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&Tschüß
Wolfgang