BEM-Behauptung unbelegt (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 23.08.2025, 16:22 (vor 80 Tagen) @ albarracin

Ich sehe das durch § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sehr wohl gedeckt. Und § 178 SGB IX ist auch konform mit der DSGVO, insbesondere Art. 9.

Falsch, weil weder konform noch gedeckt, sondern da schlicht verfassungswidrig ohne Zustimmung des BEM-Betroffenen laut verwaltungsgerichtlicher Rspr. Vergl. z.B. BVerwG vom 23.06.2010 – 6 P 8.09 – Leitsatz 2:

2. Der Personalrat kann nicht verlangen, dass Dienststellenleiter ihm die auf das Unter­rich­tungs­schrei­ben eingehenden Antwortschreiben der Beschäftigten ohne deren Zustimmung zur Kenntnis bringt.

PM: „Angesichts dessen benötigt der Personalrat zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben nur die Antwortschreiben derjenigen Beschäftigten, die dem betrieblichen Eingliederungsmanagement unter seiner Beteiligung zugestimmt haben.“

Gruß,
Cebulon


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