BEM-Behauptung unbelegt (Allgemeines)
Ich sehe das durch § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sehr wohl gedeckt. Und § 178 SGB IX ist auch konform mit der DSGVO, insbesondere Art. 9.
Falsch, weil weder konform noch gedeckt, sondern da schlicht verfassungswidrig ohne Zustimmung des BEM-Betroffenen laut verwaltungsgerichtlicher Rspr. Vergl. z.B. BVerwG vom 23.06.2010 – 6 P 8.09 – Leitsatz 2:
2. Der Personalrat kann nicht verlangen, dass Dienststellenleiter ihm die auf das Unterrichtungsschreiben eingehenden Antwortschreiben der Beschäftigten ohne deren Zustimmung zur Kenntnis bringt.
PM: „Angesichts dessen benötigt der Personalrat zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben nur die Antwortschreiben derjenigen Beschäftigten, die dem betrieblichen Eingliederungsmanagement unter seiner Beteiligung zugestimmt haben.“
Gruß,
Cebulon