BEM-Verfahren suggestiv (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 27.08.2025, 16:31 (vor 101 Tagen) @ Nobi69

Auf der Betriebsversammlung habe ich der Geschäftsleitung bereits öffentlich mitgeteilt, dass ich die Art der neuen BEM-Verfahren… mit einer „LVR-Expertin“ mehr als bedenklich finde …

Hallo Nobi,

ist das denn tatsächlich eine LVR-Bedienstete? Ob es sich dabei (wirklich) um eine „LVR-Expertin“ handelt, erscheint mir eher zweifelhaft: Denn der LVR hat eine wirklich gute und sehr oft zitierte BEM-Broschüre schon in 8. Auflage 2024 herausgegeben – und daraus lässt sich mitnichten eine derartige „suggestive“ Befragung ableiten, vielmehr das genaue Gegenteil z.B. im BEM-Formular („Rückantwortschreiben“) auf Seite 53:

Die neue externe BEM-Koordinatorin (angeblich häufige SBV-Referentin bei LVR) scheint keinen besonderen Wert auf die Beteiligung von BR und SBV bei den BEM-Verfahren zu legen …

Ich persönlich halte eine solch suggestive Befragung von gesundheitlich angeschlagenen Mitarbeitern nicht nur für bedenklich – sondern für illegal sowie in jeder Hinsicht für grob rechtswidrig, für völlig in­ak­zep­ta­bel bezüglich „Tonlage“ und Inhalt („ob denn der BR und die_SBV überhaupt benötigt werden“) Koordinatoren haben zu koordinieren - jedoch nicht BEM-Betroffene subtil zu manipulieren in einer Ausnahmesituationen bei/nach AU. „Die aktive Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung ist grundsätzlich geeignet, bei Beschäftigten das notwendige Vertrauen in BEM zu wecken“ laut LVR-InA (Seite 17). Diese sind neben Beschäftigten und Arbeitgebern als „Hauptakteure“ regelhaft benannt per Legaldefinition nach § 167 Abs._1 Satz 1 SGB IX von Rechts wg für möglichst „gemeinsame“ Klärung lt. Gesetzeskonzept, da sie regelmäßig ua mit betriebl. Abläufen vertraut sind

Gruß,
Cebulon


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