BEM-Verfahren suggestiv (Allgemeines)
Bevor der neue BEM-Beauftragte des AG in entsprechender Tonlage den Betroffenen fragt (wie mehrfach geschehen), ob denn der BR und die SBV überhaupt benötigt werden.
Das ist absolut unzulässig, wenn Betroffene tatsächlich derart suggestiv befragt werden sollten. Das wäre mE vordringliches Thema für nächstes Monatsgespräch und natürlich für Betriebsversammlung, da Manipulation im Raum steht durch diese Art der Befragung. Dann muss die Beauftragte Farbe bekennen. Warum werden solche Punkte denn nicht wie üblich formblattmäßig (und damit betont neutral) abgefragt? Wäre evtl. Regelungspunkt für Betriebsvereinbarung aus gegebenem Anlass, also zB. □ ja □ nein-Abfragen per Formular zum Ankreuzen
Sind offenbar wohl keine Einzelfälle solche unlauteren Versuche in der Praxis, BR/PR/SBV „auszuschließen“… bzw. einen derartigen Ausschluss durch diese Art der Befragung zu „erschleichen“ – um so gemeinsamen Suchprozess von vornherein zu vereiteln quasi hinter dem Rücken von Interessenvertretungen.
… der Arbeitgeber aber verpflichtet ist, über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Das ist zweifellos richtig: Bei BEM-Maßnahmen ist die SBV zu beteiligen im Falle des § 178 Absatz 2 SGB IX
Gruß,
Cebulon