BEM verfassungskonform (Allgemeines)
Die Inforechte der SBV sind aber unabhängig von einer Zustimmung der betroffenen Personen. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt.
Wenn Du meinst, Dir das derart pauschal „zusammenstricken“ zu müssen für das BEM-Verfahren.
Und wo steht da was von SBV ???
Naja, das wurde verfassungsrechtlich begründet („Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbietet es, deren Haltung zu offenbaren“) und das gilt nun mal für alle Interessenvertretungen – also nicht nur für die Personalvertretungen nach PersVG Berlin oder sonst.
Was ist denn daran so schwer zu verstehen an dieser verfassungskonformem Auslegung? Das Gegenteil zu behaupten ist einfach nur „Fake“!
Gruß,
Cebulon