BEM-Verfahren suggestiv (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 29.08.2025, 08:02 (vor 78 Tagen) @ Nobi69

Der neue BEM-Beauftragte fragt in entspr Tonlage den Betroffenen ( wie mehrfach geschehen ), ob denn BR und SBV überhaupt benötigt werden.

Eine derartige eigenmächtige Art der Befragung durch BEM-Beauftragten, geschweige denn Begründung der BEM-Betroffenen für Beteiligung gesetzl. vorgesehener Interessenvertreter, sieht das Gesetz ohnehin nicht vor, also von vornherein regelmäßig unzulässige Frage und insoweit nicht erforderliche Datenerhebung. Kein sbM muss begründen oder sich zB gar dafür rechtfertigen, dass und warum BR und SBV teilnehmen sollen. Hier überschreitet dieser neue BEM-Beauftragte weit seine Befugnisse. Da ist eine sofortige BEM-Schulung sowie besonders gemeinsame energische Intervention von Betriebsrat und SBV vonnöten, bevor der Neue noch mehr Schaden anrichtet, § 167 Abs. 2 Satz 8 SGB IX Habe auch mal von einem ähnlichen Fall gehört. Da wurde dieser Spuk augenblicklich beendet – als SBV sowie Personalrat das reklamierten bei Per­so­nal­ver­antwortliche­n: Denn all diese BEM-Angebote waren nicht ordnungsgemäß.

Dem ist wohl offenbar die Hitze zu Kopf gestiegen?
Was sagt denn überörtliche SBV zu dem Gebaren.?
Hat mit ordnungsgem. BEM-Angebot nichts zu tun!
Dem fehlt offenbar noch elementares Basiswissen?

Gruß,
Cebulon


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