SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.08.2019, 21:30 (vor 1709 Tagen) @ DD

Hallo,

Du kannst nicht irgendwelche Adressdaten einfordern. Du kannst das Verzeichnis verlangen, das der AG jedes Jahr gem. § 163 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html
für die AA erstellen muß. Diese Daten darfst Du verwenden.
Darüber hinaus gehende Adressdaten darf Dir Dein AG nicht zur Verfügung stellen. Die kannst Du nur von den Betroffenen selbst erhalten.
Statt über einen - mit Verlaub - Firlefanz wie Neujahrsgrüße (auch "überschaubare" Kosten muß der AG nicht tragen, wenn sie nicht durch Erfüllung gesetzlicher Aufgaben entstehen) nachzudenken, solltest Du eher mal über eine thematisch attraktive Versammlung nachdenken. Außerdem sollte eigentlich bei einer freigestellten SBV nach 7 Monaten Amtszeit mal die Bildungsplanung höchste Priorität haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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