SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 30.12.2021, 11:38 (vor 851 Tagen) @ DD

Moin Moin DD,

das Wählerverzeichnis darf nicht am schwarzen Brett aushängen. Der Wahlvorstand muss es aber zugänglich machen, z.B. in einem Raum, der ansonsten abgeschlossen ist. Die Schwerbehinderten müssen prüfen können, ob sie im Wählerverzeichnis stehen und die Interessent*innen für das Wahlamt müssen wegen Stützunterschriften der Schwerbehinderten die Möglichkeit haben, Kontaktdaten zu bekommen. Sie können ja nicht einfach alle Beschäftigten fragen, "bis du schwerbehindert uns willst Du meinen Wahlborschlag unterstütze?" sondern müssen diese gezielt ansprechen können.

Daher ist dieses keine Datenschutzverletzung, zu der wird es nur, wenn die Daten von jemandem zweckentfremdet verwendet werden.

Liebe Grüße

Hendrik


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