SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

DD, Thursday, 30.12.2021, 10:16 (vor 851 Tagen) @ Bodo_S

HalliHallo,

wau,….das klingt deutlich schlimmer als es bei mir je war.
Also meines Wissens kommst Du an die Namen der SB-Mitarbeiter als Stellvertreter nicht ran.
ABER….in der Abwesenheit der SBV ( z.B.: Urlaub, Krankheit, Seminar…. ) bis Du als Stellvertreter nicht mehr Stellvertreter sondern automatisch die SBV.
Und somit hast du alle Rechte & Pflichten der SBV.
Das heißt auch, Du siehst alle Namen der SB-MA.
Als Stellvertreter hast Du auch keine Pflicht, ein Seminar vom AG bzw. der SBV „genehmigen“ zu lassen.
Erst recht kein SBV-Grundlagen-Seminar.
Schließlich aus Du das gesetzlich Recht dazu.
Ich empfehle Dir, Dich diesbezüglich mal an den Ifb zu wenden.
Wegen all den anderen „Anmaßungen“ bis Du ja eh schon vor Gericht.

Was Eure SBV da durchzieht, ist echt verdammt schlimm und, ehrlich gesagt, zum ko……


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