SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 23.08.2019, 18:16 (vor 1713 Tagen) @ DD

Guten Morgen,

mmmmmh.....statt der erhofften Hilfe bzw. Rat...bekomme ich fast nur Schellte.
Schade.

Hallo Hotte,

die von Dir erwähnte AG-Zusammenarbeit laut § 163 SGB IX besteht natürlich.
Diese läuft, zu Mindestens bei uns, nicht über die Personalabteilung sondern einzig über unsere "Arbeitgeberseitigen SBV/Inklusionsbeauftragten".

LG

Hey DD,
das hat mit Schimpfe nichts zu tun. Aber irgendwie habe ich den Eindruck, als wenn dir da noch ein wenig Fachwissen fehtl.
Du schreibts, das euer Unternehmen über 3.000 Mitarbeiter hat. Dann schreibts du auch:
....Des Weiteren sehe ich es bezüglich des Datenschutzes auch schwierig, wenn die Personalabteilung einfach so Einblick über die Namen der aktuell gemeldeten Schwerbehinderten & Gleichgestellten hat.....

Wenn ich das aber mit deinem obigen Posting ins Verhältnis setze, habe ich ein Problem.

Was glaubst du, woher die Inklusionsbeauftrgate ihre Daten hat?

Wieviel SB und Gleichgestellte hat denn euer Unternehmen und warst du vorher schon als Stellvertreter tätig?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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