SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 28.08.2019, 09:53 (vor 1706 Tagen) @ DD

Hallo DD,


Gruppe 2: Wenn diese Gruppe der MA dem AG nicht bekannt sind, wie erhalten dieser MA den dann Ihren Zusatzurlaub? Außerdem sieht der BR & AG die entsprechenden MA in der jährlichen Meldung an das Arbeitsamt ?

Diese MA erhalten keinen Zusatzurlaub und sind auch nicht in der jährlichen Meldung aufgeführt. Sie haben ihre Gründe, warum sie nicht möchten, das der AG über die Schwerbehinderung informiert ist


Gruppe 3: Diese Gruppe von MA erhält somit auch keinen Zusatzurlaub!?
Die einigste Möglichkeiten diese MA über eine Versammlung zu informieren, wäre dann ja das „schwarze Brett“.
Sollte unsere Mitarbeiter den produktiven Bereich verlassen ( z.B.: für Versammlungen ), müssen diese sicher elektronisch Abmelden und sich in eine Teilnehmerliste eintragen.
Dies ist für die nachträgliche Gutschrift der Arbeitszeit notwendig.
Also wäre die Gruppe 3 der MA ja eigentlich nicht wirklich „anonym“ ???

Mitglieder der Gruppe 3 werden i.d.R. auch nicht an der SB Versammlung teilnehmen. Trotzdem bist du verpflichtet Ihnen die Teilnahme zu ermöglichen. Da du die Mitglieder dieser Gruppe nicht kennst, bleibt nur der Aushang am Schwarzen Brett um zur Versammlung einzuladen.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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