SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 30.12.2021, 11:01 (vor 850 Tagen) @ Bodo_S

Moin moin Bodo,

vor den Wahlen muss das Wählerverzeichnis einsehbar ausgelegt werden. Somit hast auch Du als Wahlbewerber das Recht, Dir dieses anzuschauen und die Namen abzuschreiben, erst recht, weil Du, wenn ihr mehr als 50 Schwerbehinderte habt, ja auch vor der Wahl Stützunterschiften benötigst ....
Dieses zu verweigern, wäre ein schwerwiegender Fehler, der die Wahl anfechtbar macht, sodass diese auch für ungültig erklärt werden könnte. dadurch dürfte die SBV dann bis zur nächsten Wahl nicht mehr agieren .....

Liebe Grüße

Hendrik


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