SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

Monica99, Friday, 23.08.2019, 16:59 (vor 1708 Tagen) @ DD

Hallo DD,

leider kann ich meine "Schäfchen" nicht per Email erreichen.
Die wenigsten haben einen betrieblichen Account.
Und da wir so ca. 3000 MA haben....ist das mit den persönlichen Handschlag "etwas" schwierig.

Doch wohl aber NICHT 3000 Schwerbehinderte!!! Als SBV bist Du aber einzig und alleine für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig!!!!! Die gesamte Arbeitnehmerschaft fällt einzig in die Zuständigkeit des BR/PR. Dieses vergessen leider stets zu viele SBVn.

Weiter gibt es das "schwarze Brett" also den allgemeinen Aushang!! Auch kann die SBV in der Betriebsversammlung sich zu Wort melden.

--
mfg Monica


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