SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Thursday, 30.12.2021, 12:14 (vor 851 Tagen) @ DD

Das die persönlichen Daten einem strengen Datenschutz unterliegen, ist bekannt.
Aber wieso sollte ich als Schwerbehinderter Mitarbeiter und stellv. VP nicht wissen dürfen, wer neben mir noch schwerbehindert ist.
Wenn die SB sich untereinander nicht kennen, dann können sie auch keinen Antrag stellen z.B. beim Intergrationsamt wg. grober Pflichtverletzung.
Die Mitarbeitervertretung, die Arbeitsagentur und das Integrationsamt dürfen die Namen der SB erfahren, aber nicht die stellv. SBV.
Wie soll denn eine stellv. SBV im Verhinderungsfall tätig werden können, wenn sie ihr "Klientel" nicht kennen darf?


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