SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

SFliege, Thursday, 22.08.2019, 16:05 (vor 1703 Tagen) @ Hendrik1

also wenn man eine Lösung sucht, um die Adressdaten zu erhalten, kann man z.B. mit dem Datenschutz der SBV argumentieren.

Mit dem Datenschutz argumentieren, um den Datenschutz auszuhebeln? :-)

Nun, ganz so einfach sehe ich die Sache nicht, da es durchaus Möglichkeiten gibt, die nicht die Herausgabe der privaten Adressen erfordert und die üblicherweise auch so vom Betriebsrat angewendet werden und somit auch zweckmäßig und ausreichend für die SBV sind.

a) Aushang am schwarzen Brett
b) Mitteilung im Intranet
c) E-Mail

Wenn es wirklich einen hinreichend notwendigen Grund für eine Versendung an die Privatadresse gibt (wie z.B. Mitarbeiter sind länger im Außeneinsatz und haben keinen Zugriff auf Intranet und E-Mail) , dann könnte ein Versenden auch über das Personalbüro erfolgen. Falls aber der Arbeitgeber den Aufwand zum Versenden nicht selbst betreiben will und dann lieber die Privatadressen herausrückt, dann kann das der SBV auch recht sein.


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