SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)

DD, Friday, 23.08.2019, 08:39 (vor 1705 Tagen) @ Hotte

Guten Morgen,

mmmmmh.....statt der erhofften Hilfe bzw. Rat...bekomme ich fast nur Schellte.
Schade.

Hallo Hotte,

die von Dir erwähnte AG-Zusammenarbeit laut § 163 SGB IX besteht natürlich.
Diese läuft, zu Mindestens bei uns, nicht über die Personalabteilung sondern einzig über unsere "Arbeitgeberseitigen SBV/Inklusionsbeauftragten".

LG


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