SBV vs. Adressdaten (Allgemeines)
Guten Morgen,
mmmmmh.....statt der erhofften Hilfe bzw. Rat...bekomme ich fast nur Schellte.
Schade.
Hallo Hotte,
die von Dir erwähnte AG-Zusammenarbeit laut § 163 SGB IX besteht natürlich.
Diese läuft, zu Mindestens bei uns, nicht über die Personalabteilung sondern einzig über unsere "Arbeitgeberseitigen SBV/Inklusionsbeauftragten".
LG