Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Monday, 05.07.2021, 14:35 (vor 1020 Tagen)

Hallo,
ich bin seit 2018 stellv. Vertrauensmann der Schwerbehinderten. Die Vertrauensperson der S. verweigert mir seither jede Information, die ich im Vertretungsfall benötigen würde. Mit anderen Worten: Ich bin auch heute noch auf dem Stand von 2018.
So wird mir z.B. der Zugang zum Büro, zu den Unterlagen, Dienst-PC etc. verweigert. Auch eine Liste mit Namen unserer schwerbehinderten Mitarbeiter wird mir vorenthalten. Das heisst, dass ich mich noch nicht einmal bei den Kolleginnen und Kollegen vorstellen kann. Auch die Anzahl unserer MA darf ich nicht erfahren. Ich darf auch nicht erfahren, wer die nächste stellv. Vertrauensperson ist.
Es werden auch keine Versammlungen durchgeführt. Meine Nachrichten mit den Aufforderungen an die SBV, dass sie ihren Pflichten nachkommen soll, werden an den Dienstgeber weitergeleitet. Dieser wiederum unterstellt mir sodann eine Störung des Betriebsfriedens.
Wer sich nun wundert: Diese Geschichte spielt in einem katholischen Krankenhaus (Caritas).
Es passt auch in das Gesamtbild, dass auch die Mitarbeitervertretung mich völlig ignoriert und sich weigert, mich im Vertretungsfall zu den wöchentlichen Sitzungen einzuladen. Auch von dort werden meine E-Mail´s an den Dienstgeber weitergeleitet. Die Vorsitzende der MAV ist im Übrigen die SBV.
Ein Versuch, dass Intergrationsamt als Unterstützung mit ins Boot zu holen ist daran gescheitert, weil die SBV Gespräche nur in Gegenwart des DG führen will.
Nachdem ich krankheitsbedingt ca. 1 1/2 Jahre nicht anwesend war, versuche ich nun einen neuen Anlauf.
Zwischenzeitlich versuche ich nun im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens die SBV zu bewegen, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
In wenigen Wochen wird dann auch das kirchliche Arbeitgericht über die vielen Pflichtverletzungen der MAV zu befinden haben. Übrigends: Bei der letzten MAV-Wahl im April 2021 haben nur 34% der wahlberechtigten AN an der Wahl teilgenommen.
Beide Interessenvertretungen stehen stramm an der Seite des Dienstgebers, was man gerade auch im betrieblichen Eingliederungsmanagement sehen kann. Hierzu muss man wissen, dass auch mit Unterstützung von MAV und SBV ein rechtswidriges BEM durchgeführt wird.


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