Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Tuesday, 06.07.2021, 11:24 (vor 1024 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,
ja, ich bin 1. Stellvertretung.
Die Reihenfolge und wer welche Stellvertretungen es gibt, ergibt sich zwar aus dem Protokoll des Wahlvorstandes, aber sowohl der Wahlvorstand als auch die SBV verweigern mir diese Informationen unter Hinweis auf den Datenschutz.:-D

Ist das Dein Ernst wenn Du sagst "Solange du nicht im Amt bist, hast du auch keinen Anspruch auf die von die geforderten Daten. Es wäre ein klarer Rechtsverstoß, wenn du sie hättest?"

Wie sollte ich denn sonst im Verhinderungsfall meine Kolleginnen und Kollegen vertreten können, wenn ich noch nicht einmal erfahre, an welchen Arbeitsplätzen sie arbeiten, wie sie heißen und wieviele es sind.

Der Vertretungs- oder Verhinderungsfall tritt ein, wenn die Vertrauensperson verhindert ist (§ 177 Absatz 1 SGB IX). Die Regelung entspricht den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes für die Vertretung durch ein Ersatzmitglied (§ 25 Absatz 1 BetrVG). Die Verhinderung kann zum Beispiel durch Wahrnehmung anderer Termine als Vertrauensperson, tatsächliche Abwesenheit oder auch in Fällen, in denen die Vertrauensperson zugleich Betriebs- oder Personalrat ist und ausdrücklich in dieser Funktion Aufgaben wahrnimmt, gegeben sein.

Alles das sind klare Rechtsverstöße, aber nicht meine Forderungen nach entsprechenden Informationen!

VG
Bodo


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