Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 15.07.2021, 14:01 (vor 988 Tagen) @ Bodo_S

Hallo Cebulon,
da bin ich ganz bei Dir.
Es gab am vergangenen Montag einen Gütetermin (Beschlussverfahren gegen SBV). Hier erschien die SBV gemeinsam mit der Personalleiterin und jemanden von der MAV und ebenfalls an ihrer Seite: Der Anwalt des Dienstgebers!
Dieser Anwalt trug vor, dass die stellv. Vertrauensperson keinen Abspruch hat auf

1. Zutritt/Zugang zum SBVBüro, zu allen Unterlagen und zum Dienst-PC
2. eine Aufstellung mit Namen und Angaben aller Schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen
unter gleichzeitiger Mitteilung, an welchen Arbeitsplätzen diese tätig sind und ggfls. weitere Kontaktdaten
3. Auskunft, wann (Jahr, Monat, Tag, Ort) in den letzten 3 Jahren eine Versammlung aller schwerbehinderten Menschen gern. § 178 Abs. 6 SGB IX einberufen wurde
4. Auskunft, wer (Kontaktdaten) die Stellvertretung mit der nächsthöheren Stimmenzahl ist
5. wöchentlichen Einblick in den in den Terminkalender der Schwerbehindertenvertretung

Dieser Anwalt ist nicht im Thema. Leider trifft das wohl auch für das Gericht zu. Jedenfalls muss das Gericht von amtswegen bis November (Kammertermin) ermitteln, welche Pflichten eine SBV hat.

Es fängt an Spass zu machen:-)

Gruß Bodo

Hey,
schon etwas seltsam, das der Anwalt die selbe Meinung wie ich vertreten hat. Woran könnte das wohl liegen?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion