Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 15.07.2021, 16:43 (vor 1009 Tagen) @ Bodo_S

Hey,
In diesem Thread von 2018 haben wir schon mal sehr ausführlich die einzelnen Ansichten zu den Rechten des Stellvertreters, der sich im ruhenden Mandat befindet, diskutiert-

https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24551


Hier der entsprechende Passus aus § 179 SGB IX

....Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion