Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Monday, 05.07.2021, 22:28 (vor 1019 Tagen) @ Bodo_S

Hallo,

Es werden auch keine Versammlungen durchgeführt.

Es heisst:
6) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.

Gibt es irgendwelche Urteile,. das es auch die Pflicht der SBV ist, solche Versammlungen durchzuführen?
VG
Hotte.

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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