Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 21.07.2021, 09:24 (vor 1001 Tagen) @ Hotte

Moin Moin Hotte,

auch Ersatzmitglieder haben Rechte. Da man im ruhenden Mandat wie ein Ersatzmitglied zu behandeln ist, gelten diese Rechte auch für Stellies.
Ersatzmitglieder müssen wissen, wie sie im Vertretungsfall an Sitzungsunterlagen kommen, sie haben kein Recht auf Einsichtnahme in dieselben, wenn sie nicht im Mandat sind.

Genauso müssen Stellies wissen, wo die Schwerbehindertenakten sind, wie diese angelegt werden, wo sie sich melden um an Betriebsratssitzungen teilzunehmen, welche Ausschüsse wahrgenommen werden müssen, wo der Terminplan zu finden ist etc. Sonst können diese - erst recht in einem ad hoc Mandat - die Sxchwerbehinderten nicht vertreten und wie im § 178,1 SGB IX beschrieben, den Schwerbehinderten beratend und helfend zur Seite stehen.

Ein Recht auf diese Infos ergibt sich aus meiner Sicht aus dieser Rechtsstellung.

Liebe Grüße

Hendrik


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