Doppelter Rechtsbruch (Stellvertreter/in)

Cebulon, Tuesday, 03.08.2021, 17:40 (vor 998 Tagen) @ Bodo_S

Der Anwalt hat mir Amtsunfähigkeit für Stellvertretungstätigkeiten unterstellt, weil ich längere Zeit arbeitsunfähig krank war.

Hallo Bodo, ist denn dieser Advokat auch Arbeitsmediziner?

Als Beweis hat er dafür ein Urteil vorgelegt, dessen Grundlage mein Wunsch war, eine zuvor abgelehnte Wiedereingliederung machen zu dürfen.

Bitte zum erwähnten Urteil noch konkret das Gericht, Datum und Aktenzeichen zitieren zum Nachlesen. Danke! Für Schwerbehinderte besteht regelmäßig ein Rechtsanspruch auf „stufenweise Wiedereingliederung“ (StW) mit ärztlichem Wiedereingliederungsplan lt. BAG, 13.06.2006, 9 AZR 229/05. Von wann bis wann dauerte jeweils die StW und Reha? Wer hat zuvor die StW abgelehnt?

Eine weitere Klage geht in den nächsten Tagen raus, weil mir eine SBV-Schulung verweigert wird mit der Begründung, dass ich gesundheitlich nicht stabil bin. Außerdem müsste ich meine Schulungswünsche mit meinem Vorgesetzten und der SBV abstimmen :-D

Naja, jedenfalls seit BTHG 2016 gibt’s eigenständigen Schulungsanspruch der ersten Stellvertretung und zwar unabhängig von der VP. Aber abstimmen sollte man sich da schon zumindest mit dem Vorgesetzten, damit er ggf. disponieren kann.

Einen Anwalt zu finden für ein Verfahren gegen die MAV vor dem kichrlichen Arbeitsgericht ist auch weiterhin sehr schwierig.

Zur Anwaltssuche siehe Anwälte für Kirchenrecht.

Gruß,
Cebulon


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