Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)
Nachdem ich krankheitsbedingt ca. 1 1/2 Jahre nicht anwesend war, versuche ich nun einen neuen Anlauf.
Besonders krass, falls die MAV der Stellvertretung der VP faktisch wohl auch MAVO-Stimmrecht entzieht nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MAVO Paderborn, „soweit Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen beraten werden“ bei Verhinderung der VP durch die Nichteinladung der Stellvertretung zu MAV-Sitzungen? Oder geht die VP nie in Urlaub bzw. Zusatzurlaub und lässt alles verfallen?
Gruß,
Cebulon